Der Vertrieb von privaten und kommerziellen TUSTEP-Lizenzen und -Updates erfolgt nicht über das ZDV.
Für private und kommerzielle Lizenzen und Updates wenden Sie sich bitte an

   Prof. Dr. Wilhelm Ott
   Herrenberger Straße 51
   D-72070 Tübingen
   Fax: +49-7071-987622
   e-mail: ott@tustep.de

Weitere Vertriebspartner sind willkommen!

Vertrieb von TUSTEP an private und kommerzielle Nutzer durch kommerzielle Vertriebspartner ("TUSTEP-Vertriebsbedingungen")

Um die Verbreitung von TUSTEP im kommerziellen Umfeld zu fördern, bietet die Universität Tübingen für den kommerziellen Vertrieb von TUSTEP folgende Modelle für eine Vertriebspartnerschaft an:

I. Vertrieb von Einzellizenzen gegen Händler-Rabatt

Der Vertriebspartner kann von der Universität Tübingen TUSTEP-Einzellizenzen und -Updates mit einem Händlerrabatt von 35% erwerben. Er ist beim Verkauf an den von der Universität Tübingen festgesetzten Preis gebunden. Auch die für den Eigenbedarf benötigten Lizenzen können zu diesen Konditionen bezogen werden.

Für die Dauer der Vertriebspartnerschaft sind zusätzlich zu den Kosten für die Einzellizenzen jährlich 1.000,-- EUR an die Universität Tübingen zu entrichten. Der Betrag ist bei Vertragsabschluss fällig.

Die Vertragslaufzeit für die Vertriebspartnerschaft nach Modell I beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

II. Vertrieb auf eigene Rechnung

Der Vertriebspartner vertreibt TUSTEP-Lizenzen (einschließlich der Vergabe von runtime-Lizenzen) und -Updates auf eigene Rechnung. Er ist beim Verkauf an den von der Universität Tübingen festgesetzten Preis gebunden.

Für die Dauer der Vertriebspartnerschaft sind jährlich 10.000,-- EUR an die Universität Tübingen zu entrichten. Dieser Betrag ist jeweils im zwei Jahresraten zu zahlen, die jeweils bei Vertragsabschluss und 6 Monate danach fällig sind.

Mit diesem Betrag sind die Kosten für alle für den eigenen Bedarf benötigten und für alle weitergegebenen Lizenzen abgegolten.

Die Vertragslaufzeit für die Vertriebspartnerschaft nach Modell II beträgt drei Jahre. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

  

Für beide Modelle gilt: Der Vertriebspartner hat seine Vertragspartner zu verpflichten, jede dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung oder die Verbreitung des Originals oder eines Vervielfältigungsstückes von TUSTEP, soweit sie nicht durch die Lizenz gedeckt ist, zu unterlassen.

Tübingen, den 12.02.2003


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tustep@zdv.uni-tuebingen.de - Stand: 19. März 2004