Protokoll des 21. Kolloquiums über die Anwendung der
Elektronischen Datenverarbeitung in den Geisteswissenschaften
an der Universität Tübingen vom 22. November 1980

 

Allgemeine Informationen

Zum Rechnerwechsel im ZDV:
Der Typenraddrucker wird voraussichtlich anfangs des Jahres 1981 an die UNIVAC 1100/80 angeschlossen. Ein Matrixdrucker mit frei bestimmbarem Zeichenvorrat ist bestellt. Der Standarddrucker an der UNIVAC 1100/80 wird mit einem größeren Zeichenvorrat ausgestattet (incl. der geläufigen diakritischen Zeichen), als bisher auf dem TR 440 zur Verfügung stand.
TUSTEP läuft bisher ausschließlich auf dem TR 440. Im Laufe des nächsten halben Jahres werden die einzelnen Bausteine Zug um Zug auch auf der UNIVAC verfügbar werden.
 

Wolfgang Mausberg

Dokumentation parlamentarischer Vorgänge beim Deutschen Bundestag und Bundesrat

Die gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik Deutschland, der Deutsche Bundestag und der Bundesrat, haben ähnliche Behandlungsabläufe und wirken bei vielen Typen parlamentarischer Vorgänge kraft Verfassung im Wechselspiel der Behandlung zusammen. Sie haben sich deshalb entschlossen, ein gemeinsames Dokumentations- und Informationssystem über parlamentarische Vorgänge aufzubauen.

Die ersten Ansätze gehen auf das Jahr 1968 zurück, in dem der Vorstand des Bundestages beschloß, die elektronische Datenverarbeitung zur Verbesserung der Parlamentsdokumentation einzusetzen.

1. Grundzüge der Parlamentsdokumentation

Ein wesentlicher Teil der öffentlichen Tätigkeit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates besteht in der Behandlung von Beratungsgegenständen wie zum Beispiel eines Gesetzentwurfes, eines Berichts der Bundesregierung oder einer Frage eines Abgeordneten an die Regierung. Den gesamten Ablauf der parlamentarischen Behandlung eines solchen Beratungsgegenstandes bezeichnen wir als parlamentarischen Vorgang.

Die parlamentarische Behandlung wird in der Regel im Plenum als "Verhandlung" geführt und in Sitzungsberichten festgehalten. Die mündlichen Verhandlungen stützen sich auf schriftliche Beratungsunterlagen, die Drucksachen, welche parlamentarische Vorgänge initiieren oder auch die Ergebnisse der parlamentarischen Beratungs- und Beschlußprozeduren festhalten.

Sitzungsberichte und Drucksachen werden in beiden Körperschaften in getrennten Reihen gesammelt und veröffentlicht und zwar im wesentlichen nach numerus currens und ohne Rücksicht auf den inneren Zusammenhang, der durch die logische Klammer eines parlamentarischen Vorgangs gegeben ist. Dies ist die Ausgangslage für die Parlamentsdokumentation.

Die Dokumentation besteht in der Vorbereitung und in der Bereitstellung von Hilfsmitteln, um aktuelle, konkrete Informationen auf spezifische Anfragen geben zu können.

Als Nachweis eines Dokuments oder Vorgangs ist nicht die Darbietung der vollen Texte, sondern nur die Fundstellenangabe in den laufend geführten Textsammlungen erforderlich.

Eine Anfrage zielt nur selten auf einzelne Dokumente, also einzelne Drucksachen oder Tagesordnungspunkte in den Sitzungsberichten ab, sondern meist auf die Vorgänge, also die Gesamtheit aller Dokumente, die durch die logische Klammer eines Behandlungsablaufs verbunden sind. Letzteres stellt an die Dokumentation die höheren Anforderungen.

Die Anfragebedingungen können bestehen

Mit dem konventionellen Instrumentarium konnten im wesentlichen bisher schon Fragen beantwortet werden, bei denen Bedingungen aus den beiden ersten der oben angeführten Klassen vorgegeben waren. Diesem Zweck dienen sogenannte Sach- und Sprechregister und Karteien. Diese Register, in denen auf die Parlamentspapiere von der Sache her und von den beteiligten Personen her verwiesen wird, gibt es ebenso lange, wie es überhaupt ein deutsches Zentralparlament gibt, nämlich seit 1867. Sie hatten im Lauf der Geschichte wechselnde Qualität, waren jedoch vor Beginn der neuen Entwicklung schon von hohem Niveau.

Das nunmehr entwickelte "Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP)" faßt die bisherigen bewährten Elemente und neue Gedanken, die teilweise erst durch die Fortschritte der automatisierten Datenverarbeitung realisierbar sind, in einem Dokumentationsmodell zusammen.

2. Dokumentationsmodell

2.1 Vorgangsdokumentation

Parlamentsdokumentation ist Vorgangsdokumentation. Deshalb mußten zunächst die möglichen Vorgangstypen, soweit sie nach dem Grundgesetz, nach den Geschäftsordnungen und anderen Normen vorkommen können, ermittelt werden. Bisher ergaben sich 55 Vorgangstypen, von der "Gesetzgebung" über die "Kleine Anfrage" bis zu einer "Begrüßung im Parlament".

Für jeden Vorgansstyp waren dann die möglichen Schritte in der parlamentarischen Behandlung zu ermitteln, die Positionen, denen jeweils ein Dokument oder ein Teil eines Dokuments entspricht. Die Analyse ergab für den kompliziertesten Vorgangstyp, den Gesetzgebungsvorgang, bisher 120 mögliche Positionen, die sich zum Teil im Einzelfall gegenseitig bedingen oder ausschließen. Andere Vorgangstypen haben weniger mögliche Positionen, manche nur eine einzige.

Diese Analyse der parlamentarischen Vorgänge und ihre Typisierung wurden in dieser Vollständigkeit erstmals bei der Vorbereitung für den Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung unternommen.

2.2 Intellektuelle Indexierung mit einem Thesaurus

Eine weitere Eigenart der Parlamentsdokumentation ist die Schwierigkeit, welche der parlamentarische Sprachgebrauch verursacht. Dieser ist nämlich insbesondere in den Debatten vielfach unpräzise, metaphorisch oder mehrdeutig, und das Wortmaterial in der Entwicklung dynamisch. Die verwendeten sprachlichen Bezeichnungen sind ohne implizierte Hintergrundkenntnisse oft nicht verständlich.

An diesen Gegebenheiten scheitert bislang jede automatische Sacherschließung parlamentarischer Debatten. Daher ist bei der Dokumentation parlamentarischer Vorgänge eine intellektuelle Erschließung des Inhalts durch Abstracts und unter Verwendung von gebundenen Schlagwörtern unumgänglich. Hierbei hilft ein Thesaurus, der die begrifflichen und sprachlichen Beziehungen zwischen den Schlagwörtern aufzeigt ("Klinik" ist ein Spezialfall von "Krankenhaus", "Hospital" ist eine sprachliche Variante dazu), und der die Programme bei der Registererzeugung so steuert, daß die Eintragungen sich den wahrscheinlichsten Benutzungsgewohnheiten entsprechend gruppieren und weniger wahrscheinlichen Benutzungsweisen durch ein Netz von Verweisungen entsprochen wird. Der "Thesaurus für Parlamentsmaterialien PARTHES" hat eine zentrale Funktion bei der Dokumentation der parlamentarischen Vorgänge. Seine Struktur ist eigens auf diese Funktion zugeschnitten, sein Inhalt an Schlagwörtern wird ständig an den sich wandelnden allgemeinen und parlamentarischen Sprachgebrauch angepaßt. Ein solcher außergewöhnlich dynamischer Thesaurus läßt sich nicht ohne Unterstützung eines Datenverarbeitungssystems in Ordnung halten.

2.3 Register zu den parlamentarischen Vorgängen

Die überlieferten Sach- und Sprechregister haben auch im neuen Modell eine hervorragende Bedeutung. Dafür gibt es mehrere Gründe:

Von der Vorgeschichte her ist das Register in den Kreisen der Benutzer eingeführt und vertraut. Zudem werden die Register jährlich in einer größeren Auflage herausgegeben, so daß eine Vielzahl von Benutzern sich informieren kann, auch wenn die technischen Instrumente der Datenverarbeitung für eine On-line-Information nicht zur Verfügung stehen. Dies gilt umsomehr, als die meisten Fragen so geartet sind, daß sie sich mit der in den Registern vorgegebenen Erschließung nach dem Sachgegenstand oder nach dem Autor beantworten lassen. Außerdem werden die gedruckten Register voraussichtlich die einzigen Quellen sein, aus denen man einen historischen Überblick über die Arbeit von Bundestag und Bundesrat geschlossen nach parlamentarischen Vorgängen bzw. nach den Beiträgen der beteiligten Personen gewinnen kann.

Im Sachregister sind, nach dem neuen Modell, die parlamentarischen Beratungsgegenstände mit ihrem Behandlungsablauf geschlossen dargestellt. Von dort aus wird auf alle Dokumente hingewiesen, die verstreut in den Sammelbänden der Parlamentsmaterialien enthalten sind.

Die Einträge im Sachregister sind alphabetisch nach Schlagwörtern geordnet, die bei der Erschließung der Parlamentsmaterialien durch Dokumentare aus dem Thesaurus ausgewählt werden. Dabei wird eines der Schlagwörter für den Haupteintrag ausgewählt, unter den anderen Schlagwörtern werden zusätzliche Nebeneinträge angesiedelt. Die Nebeneinträge verweisen auf den Haupteintrag und können selbst schon Teile der Informationen des Haupteintrages enthalten.

Das Sprechregister dokumentiert nach dem neuen Modell nicht mehr nur das gesprochene Wort, sondern jedwede persönliche Autorenschaft. Es enthält die gleichen Angaben wie das Sachregister, jedoch ist hier der Name einer Person das oberste Ordnungsmerkmal. Darunter wird jeder Eintrag eingeleitet durch dasjenige Schlagwort aus dem Thesaurus, unter dem der entsprechende Vorgang im Sachregister steht. Die Schlagwörter der Nebeneinträge des Sachregisters dienen im Sprechregister dazu, den Inhalt einer Rede in ihren wichtigsten Punkten dokumentarisch darzustellen. Auf diese Weise wird der Zusammenhang zum Sachregister hergestellt und die Möglichkeit geboten, sich dort über den weiteren Zusammenhang zu informieren. Weil umgekehrt im Sachregister bei einer parlamentarischen Debatte auch die Namen der Redner aufgeführt sind, ist die Rückbeziehung vom Sach- zum Sprechregister ebenfalls vorgezeichnet. Diese Wechselbeziehungen sind möglich, weil Sach- und Sprechregister nur zwei verschiedene Darstellungsmittel der in einer einheitlichen Auswertung der Dokumente gewonnenen und in einer einheitlichen Datenbasis gespeicherten Angaben sind und mit Hilfe von Datenverarbeitungsprogrammen hergestellt werden.

2.4 Retrieval

Für Auskünfte auf Anfragen mit Kombinationen von Bedingungen reichen die Erschließungsmittel der Register nicht aus. Zu diesem Zweck wird ein Information-Retrieval-System eingesetzt, welches Beschreibungselemente in etwa 50 direkt abfragbaren Kategorien enthält. Darunter befinden sich sowohl die Schlagwörter des Thesaurus wie auch die Namen der Autoren. Dadurch ist ein vieldimensionaler Zugriff möglich.

Als Informationseinheit wurde hierbei das einzelne Dokument gewählt; die ebenfalls interessierende Ebene der Vorgänge kann nur in einer zweistufigen Recherche erreicht werden, in der sich zunächst Dokumente qualifizieren und damit Signaturen von Vorgängen angeboten werden. Über diese sind im zweiten Schritt die Vorgänge erreichbar. Die Darstellung dieser Abfrageergebnisse erfolgt dann in der Regel in der vom Sach- oder Sprechregister bekannten Form.

3. Arbeitsablauf und EDV-Programme

Die Vielseitigkeit der Zugriffsmöglichkeiten und die Flexibilität in der Darstellung der Dokumentationsergebnisse setzen eine Auswertung der Dokumente mit einer Vielzahl von Beschreibungselementen voraus. Der Dokumentar trägt diese Elemente als Ergebnisse der Auswertung in Bögen ein, die für die Datenerfassung dienen. Die Auswertungselemente werden mittels eines Datenverwaltungssystems erfaßt und gespeichert. Mit einem Prüfprogramm werden neu aufgenommene Auswertungen auf fast alle formal erkennbaren Fehler geprüft, z.B. werden die Datumsangaben oder die Namen, Titel und Ämter der Autoren geprüft. Hier werden auch alle Schlagwörter überprüft, ob sie korrekt aus dem Thesaurus zitiert sind; Synonyme werden durch ihre Vorzugsbezeichnung ersetzt.

Im Laufe eines Jahres kommen über 15.000 Dokumentationseinheiten zusammen. Die erfaßten Daten werden kumulierend über eine Legislaturperiode von normalerweise 4 Jahren gespeichert. Sie erreichen einen Umfang von über 120 Millionen Bytes. Jeden Tag werden die Daten auf den neuesten Stand gebracht.

Als erste Verarbeitung dieser Daten werden mehrmals in jeder Woche die Dokumentationen der von den Neuzugängen betroffenen Vorgänge auf Karteikarten ausgedruckt, und zwar für eine Sachkartei und eine Sprechkartei. Diese beiden Karteien werden für die laufende Auskunftserteilung verwendet. Anfragen hierzu treffen täglich mit einer Rate von etwa 60 bis 100 ein. Diese Karteien können auch als Dateien in einem Dateiverwaltungssystem am Bildschirm benutzt werden.

Regelmäßig werden die neu zugegangenen Daten auch für das Information-Retrieval-System aufbereitet. Hierfür wird das System GOLEM der Firma SIEMENS verwendet. Jeweils nach dem Ende eines Jahres werden aus dem Datenbestand Sach- und Sprechregister in Buchform erzeugt. Diese Register werden von Jahr zu Jahr über eine Legislaturperiode hinweg kumuliert. Durch spezielle Programme werden die Daten mit Satzanweisungen versehen. Sie werden dann im Rechenzentrum der Universität Tübingen durch die dort entwickelten Satzprogramme so aufbereitet, daß sie eine automatische Lichtsetzmaschine steuern können. Dieses gegenüber dem Handsatz kostensparende, beschleunigte und weniger fehleranfällige Verfahren wird für die Register zu den Verhandlungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von der 8. Wahlperiode an eingesetzt, die im Dezember 1976 begann. Ein eigenes Datenbanksystem für den Thesaurus wirkt bei jeder der beschriebenen Verarbeitungs- und Anwendungsstufen mit.

Alle Datenverarbeitungsprogramme mit Ausnahme des Retrieval-Systems wurden bei den Entwicklungsarbeiten von Bundestag, Bundesrat und der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) eigens entwickelt. Die Programme für die Karteikarten- und Registerausgabe werden mit einem Programmgenerator erzeugt, der seinerseits im Rahmen der Entwicklungsarbeiten konzipiert und implementiert wurde und als eine leistungsfähige Programmiersprache im wesentlichen für nichtnumerische Anwendungen anzusehen ist. Die Programmierung erfolgte zum größten Teil in FORTRAN mit einem Assembler-Unterprogrammpaket für die Zeichenverarbeitung. Laufzeitintensive Programmteile wurden später durch Assembler-Routinen ersetzt. Die Programmierung wurde zunächst anlagenunabhängig verwirklicht; zur Zeit laufen die Programme auf einer Siemens-Anlage unter dem Betriebssystem BS 2000.

4. Einführung des Systems

Das System wurde in ständiger Verbindung zu den für die Dokumentation der Parlamentsmaterialien zuständigen Fachreferaten entwickelt. Es wurde stufenweise eingeführt und ist seit Beginn der 8. Wahlperiode Ende 1976 voll im Einsatz.

Durch die Einführung der Datenverarbeitung konnte nicht die Zahl der Mitarbeiter gesenkt werden. Dies entspricht wohl einer Erfahrung, die man an vielen Orten macht. Jedoch wurde bei erheblich angewachsener Materialflut die Leistungsfähigkeit der Dokumentationsdienste bedeutend gesteigert.

Eine starke Rationalisierung kommt dadurch zustande, daß zwei verschiedene Behörden, die Verwaltung des Deutschen Bundestages und das Sekretariat des Bundesrates, eine Entwicklungsaufgabe gemeinsam übernommen haben und in Zukunft die Dokumentationsaufgaben zusammen ausüben, bis hin zur Herausgabe gemeinsamer Register. Eine solche Zusammenarbeit wäre ohne das zur Rationalisierung anhaltende Vehikel der Datenverarbeitung wohl nicht zustande gekommen. Einem von Anfang der Arbeiten verfolgten Plan folgend, sollen die Ergebnisse der Entwicklungsarbeiten auch den Parlamenten der elf Bundesländer zur Verfügung stehen.

Im April 1978 haben die Präsidenten der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder das "Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien" und den "Thesaurus für Parlamentsmaterialien" zur gemeinsamen Grundlage der Parlamentsdokumentation in der Bundesrepublik Deutschland erklärt.
 

Diskussion

Zum zeitlichen Ablauf der Registererstellung:
Von der Anlieferung der Sitzungsberichte bzw. Drucksachen bis zur Auslieferung der mit EDV erstellten Sach- und Sprechkarteien besteht eine Aktualitätslücke von etwa vier Wochen. Der Auskunftsdienst behilft sich in dieser Zeit mit selbsterstellten Notizen.
Bis zur Fertigstellung der gedruckten Sprech- und Sachregister wurden früher bis zu 1 1/2 Jahre nach Ablauf des Berichtszeitraums benötigt. Durch den EDV-Einsatz für Dokumentation und Satz hat sich dieser Zeitraum auf etwa ein halbes Jahr verringert.

Bei der geplanten Zusammenarbeit mit den Länderparlamenten stellt sich die Frage nach der Übertragbarkeit. Als Hardware ist eine entsprechende Siemens-Anlage erforderlich. Eine Kumulierung oder Zentralisierung der Materialien aller Länderparlamente ist wohl nicht durchführbar. Jedoch kann der zentrale Thesaurus den einzelnen Länderparlamenten (z.B. auf Microfiches) zur Verfügung gestellt werden, die ihn jeweils mit ihrem Spezialmaterial ergänzen und erweitern können. Um dabei auch die Weiterführung des Zentralthesaurus zu ermöglichen, müssen die Ergänzungen der Länderparlamente mit einer Herkunftskennung versehen werden.

 
(Die Kurzfassung des Referates wurde vom Referenten zur Verfügung gestellt.)


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tustep@zdv.uni-tuebingen.de - Stand: 12. Juni 2002